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Hinweise zur richtigen Entsorgung

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht/ Anruf, denn wir beraten Sie gerne individuell bei Fragen rund um das Thema Entsorgung!

Faustregel zur richtigen Entsorgung

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur als Faustregel gilt!

Gewerbeabfall

Was darf hinein:

Papier, Pappe, Kartonage, Kunststoffabfälle, Korkabfälle, Metalle, Verpackungsabfälle, Textilien, Verbundmaterialien

Was darf nicht hinein:

Flüssige Abfälle, Bioabfall, Küchen- und Kantinenabfall, Bauschutt, Gefährliche Abfälle, Dachpappe, Mineralwolle, Asbest, Holzabfälle Klasse 1-4, Altreifen, Sonderabfälle (Öle, Farben), Dämmung (Styropor, Styrodur, Glaswolle, Holzwolle), Glasabfälle,

Sperrmüll

Was darf hinein:

Truhen, Möbel, Kleinmöbel, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche, Fahrräder, Dreiräder und Tretroller, Kinderwagen, Koffer, Bügelbretter, Gardinenstangen

Was darf nicht hinein:

Abfälle aus Bau- oder Renovierungsarbeiten und E-Altgeräte gehören nicht zum Sperrmüll ebenso keine Bioabfälle, Grüngut oder Pflanzen!

Bauschutt

Was darf hinein:

Beton (auch bewehrt), Fliesen, Mauerwerk, Mörtelreste (ausgehärtet in Kleinmengen), Sanitärkeramik, Steine, Ziegel, Glasbausteine (weiß), kleinere Metallteile (z.B. ein einbetonierter Sockel mit Resteisen), Steingut, Natursteine, Kalksandstein

Was darf nicht hinein:

Dachpappe, Teer, Bitumen, Erdaushub, Farbeimer, Holz, Fenster-, Türrahmen, Fugendichtungsmaterial, Kabelreste, Kunststoffe, Ofenspeichersteine, Metalle, Eternit-, Heraklith-, Gipskartonplatten (z.B. Rigips), Glasbausteine (farbig), Bleikristallgläser, Asbesthaltige Baustoffe, Fermacellplatten, rauchgasberührte Kaminbauteile, nicht ausgehärtete Reste von Fliesenklebern, Putzen und Mörtelmischungen, Asphaltaufbruch, Asphaltestrich, Estriche mit Anhaftungen, u.a. von Styropor, Porenbeton

Plastikmüll

Was darf hinein:

Folien, Plastikbehälter (frei von Rückständen), Hartplastik, Gummi, Big Bag, IBC, Verpackungen

Was darf nicht hinein:

Verunreinigte Verpackungen oder Behälter.

Holz Klasse 1

Was darf hinein:

Verpackungsholz, Einwegpaletten, Obstkisten, Unbehandeltes holz aus dem Innenbereich

Was darf nicht hinein:

Behandeltes Holz

Holz Klasse 2+3

Was darf hinein:

Holz aus dem Innenbereich (z.B. Holzdielen, Türen, Sperrholz)

Was darf nicht hinein:

Holz Klasse 4

Holz Klasse 4

Was darf hinein:

Holz mit schädlichen Verunreinigungen sind alle Hölzer, die mit gefährlichen Stoffen behandelt wurden oder gefährliche Stoffe enthalten. Dieses Holz ist ein gefährlicher Abfall. Darunter fallen z.B. Fenster, Jägerzäune, Zäune, Carport, Bahnschwellen. Holz welches bereits verfault, zählt ebenfalls zu den gefährlichen Hölzern.

Strahlmittelabfall

Was darf hinein:

Weißes oder braunes Aluminiumoxid (Korund), Gusseisenkies, Stahlkies und Stahlkörner, Sinterkies und Sinterkörner

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